Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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(Zweite Änderung durch OMV 28.11.2017) |
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(2) Mitglieder des Chaos Computer Club Bremen e.V., die gleichzeitig Mitglieder | (2) Mitglieder des Chaos Computer Club Bremen e.V., die gleichzeitig Mitglieder | ||
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(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 15 pro Monat. Freiwillig kann ein Mitgliedsbeitrag von € 23 monatlich gezahlt werden. | (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 15 pro Monat. Freiwillig kann ein | ||
Mitgliedsbeitrag von € 23 monatlich gezahlt werden. | |||
(4) Der Beitrag ist quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. | (4) Der Beitrag ist quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. | ||
(5) Vorauszahlungen für mehrere Jahre im Voraus sind nicht möglich. Überzahlungen | (5) Vorauszahlungen für mehrere Jahre im Voraus sind nicht möglich. Überzahlungen | ||
werden stattdessen automatisch als Spende gewertet. | werden stattdessen automatisch als Spende gewertet. | ||
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== Bemerkungen (nicht mehr Teil der Beitragsordnung) == | == Bemerkungen (nicht mehr Teil der Beitragsordnung) == |
Version vom 29. November 2017, 06:50 Uhr
Stand: 05.11.2013
Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen (1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen. (2) Mitglieder des Chaos Computer Club Bremen e.V., die gleichzeitig Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen einen um 36 Euro ermässigten Jahresbeitrag. (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 15 pro Monat. Freiwillig kann ein Mitgliedsbeitrag von € 23 monatlich gezahlt werden. (4) Der Beitrag ist quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. (5) Vorauszahlungen für mehrere Jahre im Voraus sind nicht möglich. Überzahlungen werden stattdessen automatisch als Spende gewertet. (6) Auf formlosen Antrag an den Vorstand darf der Vorstand über eine Stundung oder Verminderung des Mitgliedbeitrages einzelner Mitglieder entscheiden.
Bemerkungen (nicht mehr Teil der Beitragsordnung)
- Der Chaos Computer Club e.V. gibt einen Teil der Mitgliedsbeiträge an die Erfas zurück, das bedeutet, dass wir Mitgliedern im CCC e.V. die Mitgliedschaft im CCCHB e.V. ermässigen können.
- Mitgliedsbeiträge an den CCCHB sind steuerlich absetzbar! (siehe Freistellungsbescheid)
Beitragsmatrix:
in Euro | ohne CCC Mitgliedschaft | mit CCC Mitgliedschaft |
jährlich | 180 | 144 |
halbjährlich | 90 | 72 |
quartalsweise | 45 | 36 |