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(1) Beitragspflichtig ist jedes | (1) Beitragspflichtig ist jedes Mitglied des Chaos Computer Club Bremen. | ||
(2) Mitglieder, die ebenfalls | (2) Mitglieder, die ebenfalls Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt wird. | ||
(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr. | (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens €36 pro Jahr. | ||
(4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten. | (4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten. | ||
(5) Die Beiträge der Fördermitglieder werden wie Spenden behandelt. |
Aktuelle Version vom 19. Februar 2010, 12:20 Uhr
Stand: 29.07.2009
Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen (1) Beitragspflichtig ist jedes Mitglied des Chaos Computer Club Bremen. (2) Mitglieder, die ebenfalls Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt wird. (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens €36 pro Jahr. (4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten. (5) Die Beiträge der Fördermitglieder werden wie Spenden behandelt.