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  Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
  Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
  (1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
  (1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
  (2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt wird.
  (2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V.
    sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer
    Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt
    wird.
  (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr.
  (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr.
  (4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.
  (4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.

Version vom 13. November 2012, 21:28 Uhr


Stand: 29.07.2008

Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
(1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
(2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V.
    sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer
    Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt
    wird.
(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr.
(4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.