Hygieneregeln

Aus CCC Bremen

Diese Seite beschreibt eine für den Verein juristisch wichtigen Sachverhalt und soll nur durch den Vorstand bearbeitet werden. Bitte Diskutiert auf der Diskussionsseite.

Hygienekonzept CCCHB

Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden sich auf den Corona-Seiten des Landes Bremen. Die dort aufgeführten Regeln haben Vorrang vor diesen Hygieneregeln. Dort finden sich ebenfalls Verweise zu den aktuell geltenden Verordnungen. Diese Hygieneregeln

Raumsituation

Die Räume des CCC Bremen in der Zweigstraße 1 umfassen einen großen Hauptraum (5,6x7,5m²) und einen kleineren Nebenraum (5,6x2,8m²), die durch eine Tür verbunden sind. Beide Räume verfügen über eine Fensterfront. Beide Räume verfügen über eine Tür zum Flur, der Zutritt zu den Räumlichkeiten erfolgt über die Tür des Hauptraumes. Der große Raum verfügt zudem über eine verschließbare Fensteröffnung zum Flur.

Aufrechterhaltung des Abstandsgebots

  • Der Raum ist prinzipiell nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Ausschließlich Vereinsmitglieder und geladene Gäste dürfen in den Räumlichkeiten verweilen, sofern die hier formulierten Regeln eingehalten werden.
  • Die maximale Anzahl der Personen die sich gleichzeitig in beiden Räumen aufhalten darf zu keinem Zeitpunkt 3 Personen aus 2 Hausständen überschreiten.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen muss eingehalten werden.
  • Wenn sich Personen aus mehreren Hausständen im Raum aufhalten sind Gesichtsmasken zu tragen.
  • Bei körperlichen Arbeiten ist die Anzahl der Personen so weit zu minimieren wie möglich.
  • Ansonsten sind alle Anwesenden verpflichtet sich über die aktuellen Corona-Regeln zu informieren und sich entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu halten

Hygieneregeln

  • Der Kontakt von Händen zum Gesicht ist von allen Anwesenden zu reduzieren.
  • Vor Betreten der Räume sind die Hände entweder gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Waschgelegenheiten finden sich am Ende des Flures in den Toiletten. Desinfektionsmittel sollen neben der Tür im Hauptraum bereitgestellt werden.
  • Es ist mindestens zum Beginn einer Veranstaltung tüchtig zu lüften. Die Fenster sollen ansonsten, soweit es die Witterung zulässt, während der gesamten Anwesenheit von Personen geöffnet bleiben.
  • Wenn die Fenster nicht dauerhaft geöffnet bleiben können, dann ist mindestens innerhalb jeder halben Stunde für 10 Minuten zu lüften.
  • Oberflächen sind sauber zu halten. Jede Person ist für ihren Arbeitsbereich verantwortlich, insbesondere dafür, dass
    • die Oberflächen nach der Arbeit feucht abgewischt werden,
    • alle gemeinschaftlich genutzten Werkzeuge und Geräte des Arbeitsbereiches, möglichst feucht, gereinigt werden.
    • Boden und Stühle des Arbeitsbereiches in einem sauberen Zustand hinterlassen werden.
  • Es ist möglich, dass die Reinigung der Oberflächen und Geräte auch mehrerer Arbeitsbereiche, abgesprochen, von einer beauftragten Person durchgeführt wird.

Namensliste

Es wird das Führen einer Namensliste der teilnehmenden Personen zur Kontaktverfolgung vorgeschrieben.

  • Im Hauptraum liegt am Eingang eine Liste mit Stift auf. Dort sind die folgenden Daten in eine Zeile einzutragen:
    • Das Datum des aktuellen Tages (Format nach RFC 3339), es findet keine Eintragung der Uhrzeiten statt.
    • Zur Kontaktverfolgung ist die Angabe (mindestens) einer Adresse, Telefonnummer oder Emailadresse nötig, über die eine Person zeitnah erreichbar ist.
    • Es ist ein Name oder eine andere Identifikation anzugeben, über die eine Person sich für eine Kontaktverfolgung eindeutig wiedererkennen kann.
    • Sofern die Person als Mitglied im CCC HB bekannt ist und über die Mitglieder-Mailingliste kurzfristig erreichbar ist, reicht die Angabe des bekannten Nicknames, weil darüber der Kontakt zur Nachverfolgung ausreichend schnell etabliert werden kann.

Koordinierung

Die folgenden Aufgaben müssen durch Personen verantwortlich erledigt werden. Die Durchführung wird über die Mailingliste oder den Chat des CCC Bremen koordiniert.

  • Desinfektionsmittel neben dem Eingang beschaffen und bereitstellen
  • Verantwortliche Person ist diejenige Person, die den Raum aufschließt. Es ist möglich diese Verantwortung an eine andere, anwesende Person zu deligieren. Dies muss insbesondere passieren, wenn die verantwortliche Person den Raum länger verlässt.

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