MV/20090729/Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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  Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
  Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
  (1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
  (1) Beitragspflichtig ist jedes Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
  (2) Mitglieder, die ebenfalls reguläre Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag, zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt wird.
  (2) Mitglieder, die ebenfalls Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt wird.
  (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt €36 pro Jahr.
  (3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens €36 pro Jahr.
  (4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.
  (4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.
(5) Die Beiträge der Fördermitglieder werden wie Spenden behandelt.

Version vom 14. Juli 2009, 23:22 Uhr


Stand: 29.07.2008

Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
(1) Beitragspflichtig ist jedes Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
(2) Mitglieder, die ebenfalls Mitglieder im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen nur den Differenzbetrag zu dem Beitrag, der dem Chaos Computer Club Bremen vom Chaos Computer Club e.V. für dieses Mitglied zurückgeführt wird.
(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens €36 pro Jahr.
(4) Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichten.
(5) Die Beiträge der Fördermitglieder werden wie Spenden behandelt.